PETZL Reepschnüre

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Reepschnüre für andere Einsatzzwecke

Die robusten, langlebigen Reepschnüre dienen zum Führen eines Verletzten bei der Rettung oder zum Hochziehen von Lasten. Verfügbar in vier verschiedenen Durchmessern in 120 Meter-Rollen.

Lieferzeit: 5-8 Werktage

Produkt enthält: 120 m

Artikelnummer: R044AA00- Kategorie: Schlagwörter: , Marke:

Beschreibung

Detaillierte Beschreibung

  • Halbstatische Reepschnüre zum Führen eines Verletzten bei der Rettung oder zum Hochziehen von Lasten.
  • Robuster und strapazierfähiger Aufbau.
  • Verfügbar in vier Durchmessern: 4, 5, 6 und 7 mm.

Spezifikationen

  • Material: Polyamid
  • Zertifizierung(en): CE EN 564, UKCA

Artikelnummer

ArtikelnummerR044AA00R045AA00R046AA00R047AA00
Farbe(n)orangerotgrünblau
Durchmesser4 mm5 mm6 mm7 mm
Länge120 m120 m120 m120 m
Gewicht pro Meter10 g15 g24 g31 g
Zugfestigkeit4 kN6 kN10 kN12 kN
Garantie3 Jahre3 Jahre3 Jahre3 Jahre
Verpackung1111

Zusätzliche Informationen

technische Informationen

https://abseiltechnik.com/wp-content/uploads/2020/09/technical-notice-CORD-1.pdf

allgemeine Pflegehinweise

https://abseiltechnik.com/wp-content/uploads/2020/07/entretien-cordes_DE.pdf

Farbe

blau, grün, orange, rot

Größe

120 m Rolle

Breite

4 mm, 5 mm, 6 mm, 7 mm

Produktsicherheit

Herstellerinformationen

PETZL
Rue Fernand Petzl
38920 Crolles
Frankreich

E-Mail: info.france@petzl.com
Homepage: info.france@petzl.com

Sicherheitshinweise

WICHTIGER HINWEIS:
Bitte lesen Sie vor der ersten Nutzung die beiliegende Produktinformation sorgfältig durch. Falls Unklarheiten bestehen, holen Sie sich unbedingt fachkundige Unterstützung, bevor Sie sich einer potenziell gefährlichen Situation aussetzen.

  1. Die Verwendung dieses Produkts erfordert eine entsprechende Schulung. Es darf ausschließlich von geschulten Personen genutzt werden. Andernfalls muss der Anwender unter ständiger Aufsicht einer qualifizierten Fachkraft stehen.
  2. Der Einsatz dieses Produkts ist mit erheblichen Risiken verbunden. Eine unsachgemäße Nutzung, Wartung, Lagerung oder Pflege kann zu schweren Verletzungen oder sogar tödlichen Unfällen führen.
  3. Der Benutzer ist jederzeit für den sicheren und sachgerechten Umgang mit dem Produkt verantwortlich. Es darf nur für die vorgesehenen Zwecke verwendet werden.
  4. Der Hersteller oder Lieferant übernimmt keine Haftung für Schäden, Verletzungen oder Todesfälle, die aus fehlerhafter Handhabung resultieren.
  5. Die Sicherheit des Anwenders hängt von der einwandfreien Ausrüstung und ihrer Nutzungsgeschichte ab. Notieren Sie daher alle relevanten Daten (Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum, erste Nutzung, Benutzername, etc.) in der vorgesehenen Tabelle oder einer digitalen Datei mit denselben Informationen.
  6. Personen, die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) nutzen, müssen körperlich geeignet sein.
  7. Vor dem Einsatz von PSAgA ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
  8. Ein Rettungsplan muss vorab erstellt und die notwendige Ausrüstung sowie geschulte Anwender bereitgestellt werden. Regelmäßige Schulungen sind erforderlich.
  9. Änderungen oder Reparaturen an der Ausrüstung dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Herstellers erfolgen.
  10. PSAgA darf ausschließlich für die vorgesehenen Anwendungen genutzt werden.
  11. Diese Schutzausrüstung ist für eine einzelne Person vorgesehen. Eine Mehrfachnutzung ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich in der Produktkennzeichnung angegeben ist.
  12. Vor jeder Nutzung ist eine Sicht- und Funktionsprüfung der PSAgA erforderlich.
  13. Vor dem Einsatz eines Sicherungssystems muss sichergestellt werden, dass alle Komponenten kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.