KONG Abseilachter Mini 8 Edelstahl

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KONG Mini 8 Edelstahl

Der “kleine” Abseilachter der Marke KONG, aus Edelstahl, für Seile von 9 – 16mm Durchmesser

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Weiter einkaufen Artikelnummer: 805070000KK Kategorien: , , Schlagwörter: , , Marke:

Beschreibung

Kleinere Version des “8”-Bremsgeräts mit Haken.
Mit Anlagen für  die Seilblockierung und Erstellung eines Stoppers. Ideals für die Sicherung des Ersten am Seil und für den Abstieg am Doppelseil.
Funktioniert an Seilen von 9 bis 16 mm.

Zusätzliche Informationen

Gewicht0,43 kg

Produktsicherheit

Herstellerinformationen

KONG S.p.A.
Via XXV Aprile, 4–5
23804 Monte Marenzo (LC)

E-Mail: info@kong.it
Website: http://www.kong.it

Verantwortliche Person in der EU

Marco Bonaiti

Sicherheitshinweise

WICHTIGER HINWEIS:
Bitte lesen Sie vor der ersten Nutzung die beiliegende Produktinformation sorgfältig durch. Falls Unklarheiten bestehen, holen Sie sich unbedingt fachkundige Unterstützung, bevor Sie sich einer potenziell gefährlichen Situation aussetzen.

Die Verwendung dieses Produkts erfordert eine entsprechende Schulung. Es darf ausschließlich von geschulten Personen genutzt werden. Andernfalls muss der Anwender unter ständiger Aufsicht einer qualifizierten Fachkraft stehen.
Der Einsatz dieses Produkts ist mit erheblichen Risiken verbunden. Eine unsachgemäße Nutzung, Wartung, Lagerung oder Pflege kann zu schweren Verletzungen oder sogar tödlichen Unfällen führen.
Der Benutzer ist jederzeit für den sicheren und sachgerechten Umgang mit dem Produkt verantwortlich. Es darf nur für die vorgesehenen Zwecke verwendet werden.
Der Hersteller oder Lieferant übernimmt keine Haftung für Schäden, Verletzungen oder Todesfälle, die aus fehlerhafter Handhabung resultieren.
Die Sicherheit des Anwenders hängt von der einwandfreien Ausrüstung und ihrer Nutzungsgeschichte ab. Notieren Sie daher alle relevanten Daten (Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr, Kaufdatum, erste Nutzung, Benutzername, etc.) in der vorgesehenen Tabelle oder einer digitalen Datei mit denselben Informationen.
Personen, die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) nutzen, müssen körperlich geeignet sein.
Vor dem Einsatz von PSAgA ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Ein Rettungsplan muss vorab erstellt und die notwendige Ausrüstung sowie geschulte Anwender bereitgestellt werden. Regelmäßige Schulungen sind erforderlich.
Änderungen oder Reparaturen an der Ausrüstung dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Herstellers erfolgen.
PSAgA darf ausschließlich für die vorgesehenen Anwendungen genutzt werden.
Diese Schutzausrüstung ist für eine einzelne Person vorgesehen. Eine Mehrfachnutzung ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich in der Produktkennzeichnung angegeben ist.
Vor jeder Nutzung ist eine Sicht- und Funktionsprüfung der PSAgA erforderlich.
Vor dem Einsatz eines Sicherungssystems muss sichergestellt werden, dass alle Komponenten kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.