TAZ LOV3 Abseilgerät

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Das TAZ LOV3 vereint Auffanggerät, Abseilgerät, Seilklemme und Rettungsgerät in einem kompakten System. Es eignet sich für vertikale, gespannte und schräge Seile und kann am Seil installiert oder entfernt werden, während es mit dem Karabiner verbunden bleibt.

Beschreibung

Das TAZ LOV3 Abseilgerät wurde für professionelle Arbeiten am Seil entwickelt und vereint mehrere Funktionen in einem kompakten Gerät. Es kann an normalen vertikalen sowie an gespannten und schräg verlaufenden Seilen eingesetzt werden. Dabei lässt es sich je nach Anwendung als Auffanggerät, Abseilgerät, Seilklemme oder Rettungsgerät verwenden.

Ein praktischer Vorteil des LOV3 ist die unverlierbare Konstruktion: Das Gerät kann am Seil angebracht oder davon abgenommen werden, während es weiterhin mit dem Karabiner verbunden ist. Dadurch wird das Risiko reduziert, das Gerät beim Ein- oder Ausbau am Seil fallen zu lassen.

Funktionen

  • Auffanggerät
  • Abseilgerät
  • Seilklemme
  • Rettungsgerät
  • In Verbindung mit LOVROPE als einstellbares Verbindungsmittel zur Arbeitsplatzpositionierung (LOV3+)

Zertifizierungen

  • EN 12841 Typ A, B und C mit EN-1891-A-Seilen von 10–11 mm
  • EN 15151-1 mit EN-1891-A-Seilen von 10–11 mm sowie EN-892-Seilen von 9,5–10,5 mm
  • EN 341 Typ 2 Klasse C mit Cousin 1425 EN 1891, Ø 10,5 mm
  • EN 358 in Kombination als LOV3+ mit LOVROPE
  • Erfüllt die relevanten Anforderungen der EN 353-2 mit Ausnahme des automatischen Mitlaufens beim Abstieg

Technische Daten

  • Gewicht: 380 g
  • Material: Aluminium, Edelstahl und Polyamid
  • Farben: Rot, Cyan, Schwarz und Violett
  • Abmessungen: ca. 15 × 8 × 4 cm
  • Garantie: 3 Jahre

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Zusätzliche Informationen

Gewicht0,38 kg
Farbe

cyan, purple, rot, schwarz

Produktsicherheit

Herstellerinformationen

SAS TAZ
ZA du Tire Poix
St Vincent de Mercuze, , 38660

E-Mail: contact@taz3d.fr
Homepage: http://www.taz3d.fr

Sicherheitshinweise

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  6. Personen, die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) nutzen, müssen körperlich geeignet sein.
  7. Vor dem Einsatz von PSAgA ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
  8. Ein Rettungsplan muss vorab erstellt und die notwendige Ausrüstung sowie geschulte Anwender bereitgestellt werden. Regelmäßige Schulungen sind erforderlich.
  9. Änderungen oder Reparaturen an der Ausrüstung dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Herstellers erfolgen.
  10. PSAgA darf ausschließlich für die vorgesehenen Anwendungen genutzt werden.
  11. Diese Schutzausrüstung ist für eine einzelne Person vorgesehen. Eine Mehrfachnutzung ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich in der Produktkennzeichnung angegeben ist.
  12. Vor jeder Nutzung ist eine Sicht- und Funktionsprüfung der PSAgA erforderlich.
  13. Vor dem Einsatz eines Sicherungssystems muss sichergestellt werden, dass alle Komponenten kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.