PETZL KNEE ASCENT LOOP unterer Riemen

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PETZL KNEE ASCENT LOOP unterer Riemen

Original PETZL Ersatzriemen für das Kniesteigklemmen-System KNEE ASCENT LOOP. Mit Fußschlaufe für einen guten Halt des Fußes und zur Befestigung an der unteren Öse der CROLL-Seilklemme.

Lieferzeit: 5-8 Werktage

Artikelnummer: D022FA00 Kategorien: , Schlagwörter: , Marke:

Beschreibung

Der PETZL KNEE ASCENT LOOP untere Riemen ist ein Original-Ersatzteil für das Kniesteigklemmen-System KNEE ASCENT LOOP. Er verfügt über eine Fußschlaufe für einen guten Halt des Fußes und wird an der unteren Öse der CROLL-Seilklemme befestigt.

Eigenschaften

  • Original PETZL Ersatzteil
  • Passend für KNEE ASCENT LOOP
  • Unterer Riemen mit Fußschlaufe
  • Unterstützt einen sicheren und stabilen Halt des Fußes
  • Befestigung an der unteren Öse der CROLL-Seilklemme
  • Gewicht: 35 g

Einsatz und Kompatibilität

Der untere Riemen ist für das PETZL KNEE ASCENT LOOP System vorgesehen. Er eignet sich als Ersatz für einen vorhandenen unteren Riemen und ermöglicht den Austausch der Komponente, ohne das komplette Kniesteigklemmen-System ersetzen zu müssen.

Weitere Ersatzteile und passende Komponenten für Steigklemmen finden Sie in unserer Kategorie Zubehör für Seil- & Steigklemmen.

Zusätzliche Informationen

Gewicht0,035 kg
technische Informationen

https://abseiltechnik.com/wp-content/uploads/2020/08/technical-notice-KNEE-ASCENT-1-2.pdf

Produktsicherheit

Herstellerinformationen

PETZL
Rue Fernand Petzl
38920 Crolles
Frankreich

E-Mail: info.france@petzl.com
Homepage: info.france@petzl.com

Sicherheitshinweise

WICHTIGER HINWEIS:
Bitte lesen Sie vor der ersten Nutzung die beiliegende Produktinformation sorgfältig durch. Falls Unklarheiten bestehen, holen Sie sich unbedingt fachkundige Unterstützung, bevor Sie sich einer potenziell gefährlichen Situation aussetzen.

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  2. Der Einsatz dieses Produkts ist mit erheblichen Risiken verbunden. Eine unsachgemäße Nutzung, Wartung, Lagerung oder Pflege kann zu schweren Verletzungen oder sogar tödlichen Unfällen führen.
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  6. Personen, die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) nutzen, müssen körperlich geeignet sein.
  7. Vor dem Einsatz von PSAgA ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
  8. Ein Rettungsplan muss vorab erstellt und die notwendige Ausrüstung sowie geschulte Anwender bereitgestellt werden. Regelmäßige Schulungen sind erforderlich.
  9. Änderungen oder Reparaturen an der Ausrüstung dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Herstellers erfolgen.
  10. PSAgA darf ausschließlich für die vorgesehenen Anwendungen genutzt werden.
  11. Diese Schutzausrüstung ist für eine einzelne Person vorgesehen. Eine Mehrfachnutzung ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich in der Produktkennzeichnung angegeben ist.
  12. Vor jeder Nutzung ist eine Sicht- und Funktionsprüfung der PSAgA erforderlich.
  13. Vor dem Einsatz eines Sicherungssystems muss sichergestellt werden, dass alle Komponenten kompatibel und korrekt miteinander verbunden sind.